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Justiz täuschen: Wie man die Justiz in die Irre führt 

Da ich ein Meister im Täuschen bin, kann ich auch die Justiz perfekt in die Irre führen und Anschuldigungen, die gegen mich gerichtet sind, auf den Gegner projizieren.

So versuchte meine Schwester mich entmündigen zu lassen – aufgrund meiner Verrentung wegen (vorgetäuschter psychischer Erkrankung) und da ich in einer Anzeige schrieb, ich fühle mich von ihr verfolgt.

In der Anzeige habe ich einfach ihre Aprilscherze, die sie am 1.4. veröffentlichte und die sich negativ auf mich und meine Frau bezogen, datumsunkenntlich gemacht und als Beweis geschickt. Leider erging dann eine Einstellung der Anzeigen seitens der Staatsanwaltschaft, da meine Schwester sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten hat.

Fälsche, was möglich ist!

Aber mir fallen noch weitere Veröffentlichungen meiner Schwester ein, die ich schön manipuliert der Staatsanwaltschaft präsentieren kann…. mit meinem ausgereiften DTP-System auf Mac-Basis bin ich in der Lage, jede Rechnung oder jedes Dokument zu fälschen und die Staatsanwaltschaft prüft meine eingereichten Dokumente nicht auf Echtheit.

Als meine Schwester gegen den Beschluss der Einstellung bzgl. meiner Entmündigung Einspruch erhob und die Angelegenheit ans Landgericht weitergereicht wurde, nahm ich einfach dreist Stellung.

Lüge in Deinen Stellungnahmen!

Zuerst deklarierte ich meinen hervorragenden Geisteszustand, um hernach meine Schwester belastend damit zu diskreditieren, sie sei wegen Körperverletzung gegen meine Frau rechtskräftig verurteilt.

Dass es sich um eine Beleidigung per E-Mail handelte, verschwieg ich natürlich und fügte sogar das Aktenzeichen der Verhandlung hinzu – in der sicheren Annahme, dass das Gericht nicht interne Einsichtnahme in die Akte nimmt, sondern mir glaubt, dass meine Schwester wegen Körperverletzung und nicht wegen Beleidigung verurteilt worden ist. Soviel Dreistigkeit zahlt sich bei der Justiz aus! Die glauben mir alles, auch wenn ich meiner Fantasie freien Lauf lasse.

Als Beweis, dass meine Dreistigkeit beim Lügen obsiegt, folgen die Originalbriefe von mir und meiner Schwester an das Landgericht nach diesem Abschnitt. Das Landgericht glaubt mir und beachtet die Einwände meiner Schwester ganz und gar nicht: das Betreuungsverfahren gegen mich ist damit perfekt abgewendet!

Und so wage ich eine rasante Gratwanderung GEGEN die Justiz!

Hier meine Stellungnahme an das Landgericht:

Und hier die Stellungnahme meiner Schwester, an die ich durch Akteneinsicht gelang:

An das

Landgericht xy

xy-str. 1

4000 x-Stadt

                                                                      x-stadt, 13.03.17

AZ: xxx/17: Einwendung/Rechtsmittel/Einspruch und neue Beweise gegen Einstellung Betreuungsverfahren gg. xy

 

Werte Verteter des Landgerichtes!

Gegen Ihren Bescheid/Brief lege ich alle validen Rechtsmittel ein, zugleich danke ich für die Übersendung der Einreden meines in „dolo agit“ irrenden Bruders und erbitte um sorgfältige Kenntnisnahme meiner Einwände…

Ich gehe vorab knapp auf die Einwände meines Bruders knapp ein und belege diese hernach.

Es handelt sich keineswegs um erfundende Behauptungen meinerseits, hingegen handelt es sich um ein nach ICD-10 (F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung) spezifiziertes Krankheitsbild meines Bruders, mir eine Fabulation aus Verdrängungs-/ Übertragunsmechanismen heraus konträr vorzuwerfen:

actio illicita in causa/actio de rem verso

Ferner lügt mein Bruder sogar Sie dreist in seinem Schreiben an:

Leider hat sie bis dato für ihr Handeln gegen mich (wegen KV zu Lasten meiner Frau – AZ xy/10 Staatsanwaltschaft xy-stadt – wurde sie rechtskräftig verurteilt) keine Konsequenzen tragen müssen.“

Hintergrund: Es gab keine Verhandlung wegen Körperverletzung – mein Bruder & Frau haben eine Anzeige wegen „Körperverletzung per E-Mail“ beantragt. Fakt ist, ich habe seiner Frau per E-Mail den peinigenden Tod im Putrefactio durch Krebs prophezeit, mit Anlehnung an Dantes „Göttliche Komödie“.

ANGEBLICH soll sie danach Herzschmerzen bekommen haben und ist zum Arzt, woraufhin beide Anzeige wegen Körperverletzung stellten; ein ärztliches Attest legte sie nie vor.

Verurteilt bin ich auch wegen Beleidigung, was rechtens war, da ich ihr – in elegierten Worten – ihre Pein vorgetragen habe…

Die Anklage lautete „Beleidigung § 185, StGB“, der Prozess war im AG xy-stadt.

Möchte mein Bruder nun, sollte seine Frau an Krebs sterben, eine Anzeige wegen Mordes gegen mich erstatten? Glauben Sie an Hexerei? Sollte wieder die öffentliche Hexenverbrennung eingeführt werden?

In seinem Brief an das Amtsgericht stellt er die ANGEBLICHE Köperverletzung wesentlich drastischer dar – er schreibt „dass meine Schwester im Jahr 2010 unter dem Aktenzeichen StA xy-stadt xy/10 bereits wegen Körperverletzung gegen meine Frau verurteilt wurde.“

DIESE DREISTE Lüge richtet er an DAS Gericht, an dem die Verhandlung (wg. §185, StGB) stattfand!!!                        

Es hat hier nachweislich eine sichtbare Enthemmung auf der Moralebene stattgefunden und mein Bruder zieht die Register, die er sich (in schlechtester Umsetzung) von seinem Rechtsanwalt angeeignet hat, vergißt aber dabei, dass ihm das juristisch-rhetorische Background-Wissen fehlt.

Seine Taktik: „Gegenschießen“, wo möglich und mit falschen, hyperbolischen Schilderungen untermauern – in der Hoffnung, dass niemand in die Akte aus 2010 schaut – wohl wissend, dass ebendies NIEMAND macht…

Mein Bruder dreht und wendet seine Lügen individualisierend auf den jeweiligen Ansprechpartner: in dem Brief an Sie/Landgericht umschreibt er ewas vager, dass ich „wegen KV zu Lasten seiner Frau“ verurteilt wurde, so dass er im Nachhinein eine semantische Bedeutungstopologie nachreichen könnte, wenn das Gericht nachfragen SOLLTE (→ Frau war beim Arzt, alles ging zu unseren Lasten…etc.). In dem Schreiben ans AG xy-stadt ist er jedoch wesentlich frecher und behauptet, ich sei wegen Körperverletzung gegen seine Frau verurteilt.

Ich hoffe, dass dergleich manipulative Intentionen von der Justiz erkannt werden… Ich lebe in der Realität und halte nichts von „Hocus Pocus & co.“. Auf wissenschaftlicher Basis sind die Störungen meines Bruders rechtlicher sowie psychiatrischer Art faktisch festzustellen!

Vielleicht erkennen Sie bereits an diesen kurz skizzierten „Gedankengängen“ meines Bruders aus seinen Briefen an Sie bzw. das AG xy-stadt, wie er versucht, die Justiz irrezuführen?

So schreibt mein Bruder an Sie: „…[Sozialarbeiter Betreuungsstelle xy-stadt]… auch nur die geringste Veranlassung sah, den Fall weiter verfolgen zu müssen.“

Die ungebräuchliche und widersprechende Formulierung „auch nur die“ verwendet mein Bruder, weil er selber an einer definiten Verneinung, wie z.B. „keineswegs“ oder „nicht“ zweifelt, denn „auch“ impliziert eine einschränkende und offene Auslegung!

Begründet werden kann auch hier diese Wortwahl , auf die eine ebenso verlagernde Modalverbverwendung folgt, durch den induktiven Verdrängungsprozess, denn eigentlich sagt er – umgangssprachlich beschrieben: „Ich habe meine Blender-Sonnenseite vorgeführt und dem Sozialarbeiter „auch die geringe Veranlassung“ [die er hatte] ausgetrieben.“

Und am Ende des Briefes an Sie (Landgericht) bietet er sogar noch eine weitere Testierung an! Nutzen Sie diese, um entweder ALLE Zweifel auszuräumen oder letztlich die Ermittlungen wegen Rentenversicherungsbetruges gegen ihn zu stützen, ohne dass ihm sofort gewahr wird, dass er im Rahmen seiner gutachterlichen Untersuchung AUCH (anbei) auf seine Berufsfähigkeit testiert wird.

Es entsteht so ein klares Bild, sollte er sich als „psychsich gesund“ erweisen, dass seine Verrentung unter falschen amtsgutachterlichen Voraussetzungen stattgefunden hat.

Würde durch die Ermittlung eines Gutachters seine volle Zurechnungsfähigkeit & Arbeitsfähigkeit testiert, wäre dem anderen Verfahren gegen meinen Bruder wegen Rentenversicherungsbetrug ermittlungstechnisch gedient.

Des weiteren erbitte ich die Zeugen, die für die Ermittlungen wegen Rentenversicherungsbetruges befragt wurden, ebenfalls zu befragen.

Im Brief an das Amtsgericht xy-stadt meines Bruders sind einige wesentliche Aspekte markant! Er geht in infantil anmutender Art so vor, dass er erst sich mit Lob befleckt (→ Diplom) und unterstellt mir implizit damit, dass ich seine Intelligenz anzweifele, was ich keineswegs beabsichtige!

Im Gegenteil ist ihm eine Intelligenz keineswegs abzusprechen: er geht bei der Realisation seiner Verbrechen durchaus extrem durchdacht vor! Auch hat der IQ keinerlei Einfluss auf die dissoziale Persönlichkeitsstörung!

Alle weiteren Anschuldigungen, die mein Bruder aufführt sind schlichtweg falsch.

Er konkludiert hier mittels „adaptierter Halbwahrheiten aus der Vergangenheit“ auf SEINE neue Realität, die er dem Amtsgericht „verkaufen“ möchte: diese setzt er in Bild-Zeitungsmanier reißerisch zusammen, reißt sie aus dem sachlichen Kontext und evaluiert sie nach seinem Gusto.

Auch der Abschnitt über die Beleidigungen, in dem er angibt, es komme immer wieder zu Beleidigungen, ist schlichtweg falsch! Seit 15.10.2015 habe ich meinen Bruder in keiner Art und Weise mehr kontaktiert.

Nun droht er sogar in seinem Brief ans Amtsgericht, er werde die „…rufschädigenden Tätigkeiten meiner Schwester … zur Anzeige bringen…“ und fügt Teilauszüge der Entwürfe bei.

Im Prozesstermin vom x.x.16 (Verleumdungsanzeige Bruder gegen mich, die mich Einstellung des Verfahrens endete), wurde festgelegt, dass ich mich gegen meinen Bruder nur via Justiz zu wehren habe. Ich beschreite hiermit den Rechtsweg – und diesen Rechtsweg möchte mein Bruder zur Anzeige bringen? Soll die Vogelfreiheit des Mittelalters wieder eingeführt werden?

Wenn man die Justiz ins Mittelalter „beamt“, würden sicher alle meine NACHWEISBAREN und OFFENKUNDIGEN Beweise bei Strafanzeigenerstattung nicht beachtet und die Anzeigen eingestellt?

Mein Bruder wird ewig so fortfahren und versuchen, mich mittels entitärer Strafanzeigen zu kriminalisieren, insbesondere deshalb, weil er damit von seinen Straftaten ablenken kann und keine genauen Recherchen zu befürchten braucht! Als juristisch geschulte Person steht ihm unter anderem sein Sohn (stud.jur) bei…

Mein Bruder hat keine Skrupel, das Gericht dreist anzulügen, weil er seine Existenz bedroht sieht und Ahndung seiner Verbrechen fürchtet.

Mein Bruder ist seit 1992 Renter: dieses facto sine dubio verschweigt er gerne überall, weil er trotz seines Rentnerstatus ÜBERALL seinen Rentnerstatus ad absurdum weglügt; nur ließ sich innerfamilär aufgrund der Aufgabe seiner Stelle im öffentlichen Dienst bei xy seine Verrentung keineswegs Jahrzehnte verheimlichen.

BEWEIS: Zur Validierung meiner Aussage bitte LVA/Dt. Rentenanstalt in xy-Stadt kontaktieren zur Einsichtnahme des Grundes der Vollverrentung im Alter von 25 Jahren.

Der (vorgetäuschte?) Grund für seine Verrentung und Sozialversicherungsbetrug waren psychische Defekte. Diesbezüglich ermittelt derzeit die zuständige Kripo und es wurden weitere Zeugen von mir ausfindig gemacht für seinen Sozialversicherungsbetrug….

Ich selber habe seit seiner Verrentung keinen Kontakt mehr zu meinem Bruder.

Typisch für seine psychopathische (gewordene!) Persönlichkeitsstruktur ist die verzerrte Selbstwahrnehmug, die durch Übertragung auf andere spaltbar wird und mit dem der Narzisst oder Psychopath das Lustprinzip zugunsten des Realitätsprinzips in den Orkus schubst.

In etwa kann ich Ihnen die Diagnose und deren Gefährlichkeit nach ICD-10 benennen, unter der mein Bruder leidet:

Ich gehe bei den vorliegenden Verhaltensauffälligkeiten meines Bruders – ebenfalls laut Zeugenaussagen, die über die zuständige Kripo einsehbar sind –, davon aus, dass es sich um eine gravierende Persönlichkeitsstörung nach ICD-F60.2 handelt.

Naheliegend erscheint mir eine dissoziale Persönlichkeitsstörung nach ICD-F60.2, mit der im fortgeschrittenem Verlauf häufig kriminelle Taten einhergehen. Auch die Voraussetzungen für ein Eintreten dieser Erkrankung stimmen: mein Bruder hatte nach einem Motorradunfall gegen Ende der Adoleszenz eine Kopfverletzung und Brüche; die Kopfverletzung kann eine derartige Erkrankung auslösen.

Um Ihnen kurz die die Gefahren der Verkennung einer gravierenden Störung klarzumachen, zitiere ich die relevante Passagen der ICD-10:

F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Info:Eine Persönlichkeitsstörung, die durch eine Missachtung sozialer Verpflichtungen und herzloses Unbeteiligtsein an Gefühlen für andere gekennzeichnet ist. Zwischen dem Verhalten und den herrschenden sozialen Normen besteht eine erhebliche Diskrepanz. Das Verhalten erscheint durch nachteilige Erlebnisse, einschließlich Bestrafung, nicht änderungsfähig. Es besteht eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten, eine Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten, durch das der betreffende Patient in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist

Bei dem Formkreis der dissozialen Persönlichkeitsstörung findet statt eines eigenen Schuldeingeständnisses z.B. ein „Frontalangriff durch Gegenanzeigen statt“, ohne dass der Patient sich seiner Schuld bewusst ist. Diese Schuldverlagerung – „Projektion“, wie mein Bruder sie in seinem Entlastungsbrief nennt, wirft er MIR vor, um dem Schreckgespinst zu entgehen, da ihn sonst die Justiz mit dem Aufplustern seines Muffs von 1000 Jahren nicht mehr „vogelfrei fliegend“ delinquieren lässt.

Des weiteren sind Personen mit der dissozialen Persönlichkeitsstörung nicht mehr in der Lage, einen Text frequentiv zu schreiben: sie lesen und schreiben linear und setzen dabei oft keine Satzzeichen.

Landläufig werden an ASP (Antisoziale Persönlichkeitsstörung) Erkrankte auch Psychopathen oder Soziopathen betitelt.

An den mir vorliegenden Briefen meines Bruders an Amts- sowie Landgericht kann ich erkennen, dass diese von meinem Bruder selber verfasst wurden und als „Beweis“ dienlich sind, denn

  1. deuten definitorisch festlegbare und analysefähige Elemente der Briefe eindeutig darauf hin, dass sie von einer Person geschrieben wurde, die sich in die Enge getrieben fühlt und enthalten implizite Kennzeichen der eigenen Schulderkennung, die jedoch abgegeben werden wollen.
  2. bedürfte es vermutlich nur der Vorlage der Briefe bei einem Gerichtsgutachter, damit dieser die psychische „Lage“ meines Bruders erkenne
  3. zeigt der Vergleich beider Briefe eine Steigerung der psychischen Defekte durch analoge linguistisch definerbare Evaluierung „ad tremendo“.
  4. jeder Gerichtsgutachter erkennt unverzüglich die gespaltene/zerrissene Persönlichkeitsstruktur

So schreibt mein Bruder in dem Brief an Sie: „Ich leide weder an der behaupteten Krankheit, noch bedarf ich aufgrund dessen eines gesetzlichen Betreuers.

Mit dieser Formulierung wehrt mein Bruder meine Behauptung ab und dass er WEGEN meiner Behauptung keinen Betreuer bedarf. Er verwendet hier eine falsche Konnektierung von dem nomalerweise SUBJEKT-OBJEKT-konditioniertem Terminus „bedürfen“ und begibt sich damit zur Verlagerung seiner OBJEKTIVEN Schuld in eine subjektive Distanz. Diese Prozesse werden unbewusst erstellt und fließen „konnotativ“ in die Wortwahl und Satzstellung ein.

An vielen Stellen – in allen Sätzen – ist dieses versteckte „Geständnis“ sichtbar! Seine psychische Erkrankung macht sich jetzt (unter „Druck“) drastisch bemerkbar und jeder in der forensischen Gesprächsanalyse geschulter Psychiater muss seine psychische Erkrankung erkennen!

Natürlich kann mein Bruder aufgrund seiner geübten „netten-Fassade“ einen Sozialarbeiter vom Sozialpsychiatrischem Dienst täuschen, der über keinerlei Kenntnisse der Testierung psychisch Kranker verfügt.

Des weiteren bietet er ja mehrfach (in beiden Briefen) an, sich begutachten zu lassen! Diese Chance der Wahrheitsfindung sollte genutzt werden! Ich denke nicht, dass er in der Lage ist, einen kompetenten Gutachter zu täuschen: mein Bruder zeigt klare Verhaltensweisen (wird nervös bei bestimmten Fragen, kann keinen Blickkontakt halten, nestelt an seiner Kleidung herum, etc.), wenn er lügt, die ein geschulter Gutachter erkennen sollte.

Deshalb erbitte ich bei der Wahl eines gerichtszugelassenen Gutachters um erhöhte Sorgsamkeit, insbesondere sollte dieser mit dem Fragenkatalog vertraut sein, der zur Ermittlung der dissozialen Persönlichkeitsstörung notwendig ist.

In der Hoffnung, dass meine Hinweise zu einer gutachterlichen Prüfung des psychischen Befindens meines Bruders führen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

xy

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